Akzeptieren Sie nur präzise beschriebene Zwecke, keine Sammelzustimmungen. Fordern Sie getrennte Einwilligungen für Marketing, Forschung und Leistungsberechnung, und bestehen Sie auf Datenminimierung: Statt Rohdatenströmen genügen oft aggregierte Indikatoren. Ein Widerruf muss jederzeit möglich sein, ohne finanzielle Strafen oder degradierende Tarife nach sich zu ziehen.
Auch scheinbar harmlose Bewegungs- oder Schlafmuster lassen sich Personen zuordnen und mit anderen Quellen verknüpfen. Achten Sie auf klare Aussagen zur Re-Identifikationsgefahr, algorithmischer Voreingenommenheit, Datenweitergabe an Arbeitgeber oder Rückversicherer und unabhängige Prüfungen, die Fairness, Genauigkeit und Diskriminierungsfreiheit glaubwürdig, wiederholbar und öffentlich belegbar bestätigen.
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